Bitte beachten Sie besondere Richtlinien für Flugreisen!
Die Europäische Union arbeitet gemeinsam mit ihren Mitgliedsländern an einer Erhöhung der Flugsicherheitsstandards. Luftfahrtunternehmen, deren Sicherheitsniveau unter den festgelegten Bedingungen liegen, wird ein Betrieb innerhalb der Europäischen Union untersagt. Eine aktuelle Liste dieser Unternehmen finden Sie hier.
Die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union dient der Stärkung der Ansprüche von Passagieren bei Flügen, die innerhalb der Union angetreten werden oder von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden und einen Flughafen im Unionsgebiet zum Ziel haben. Die Verordnung regelt Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen bei Zutrittsverweigerungen, verspäteten oder annullierten Flügen. Mehr über ihre Rechte erfahren Sie hier.